Schon im ersten Gespräch möchte ich Ihnen die Sicherheit vermitteln, die Ihr Vertrauen in eine
professionelle Erledigung Ihres
Auftrags rechtfertigt. Ihr Weg ist mein Weg, ist unser Weg. Ich berate und vertrete Sie – außergerichtlich und gerichtlich –
vorwiegend in Fragen der
- Trennung
- Scheidung nebst Folgesachen, hier insbesondere Unterhalt für minderjährige Kinder, für den getrenntlebenden
Ehegatten, für den geschiedenen Ehegatten
- Unterhalt volljähriger Kinder, der (nicht verheirateten) Kindesmutter und des nichtehelichen Kindes,
der Großeltern gegenüber ihren Kindern
- Sorge- und Umgangsrecht
- Geltendmachung von Auskunftsansprüchen hinsichtlich Unterhalt und Vermögen
- Regelung des Vermögens bei Scheidung (Zugewinnausgleich) incl. Auseinandersetzung von Bruchteilsgemeinschaften
wie Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Vertragsgestaltung, hier Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Partnerschaftsverträge bei
nichtehelicher Lebensgemeinschaft, Trennungsvereinbarungen
- Unterhaltsabänderungsverfahren
- Vaterschaftsanfechtung, -feststellung, -anerkennung
- Höhe der anfallenden Kosten sowie über Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe
»Rosenkriege« sind bei mir die Ausnahme. Dort, wo Kinder betroffen sind, verstehe ich meine Aufgabe auch darin,
Sie (beide) als Elternteil unter Zuhilfenahme des juristischen Rüstzeugs zu verantwortlicher Elternschaft zu führen.
Hierbei halte ich Kontakt zu Fachleuten wie z.B. Kinderpsychologen, Erziehungsberatungstellen und dem Jugendamt, die
wertvolle Unterstützung geben können. Ihr Kind dankt es Ihnen.