Das Medizinrecht ist eine komplexe und schwierige Sonderdisziplin des Rechts. Es erfordert spezielle Kenntnisse des Anwalts über das rein Juristische hinaus auch im medizinischen Bereich. Deshalb beschränke ich meine Tätigkeit auf Fälle der
Neurologie/Neurochirurgie, allgemeinen Chirurgie, Gynäkologie/Onkologie. Ich berate und vertrete Sie – außergerichtlich wie gerichtlich – und bundesweit
Unsere Gesundheit ist unser wertvollstes Gut. Das ist Ärzten wie Patienten bewusst. Im Schadensfall sind daher in der Regel beide Seiten gleichermaßen betroffen. Besonders bei tragischen Geschehensabläufen erhält sachliches Vorgehen den höchsten Rang. Nicht immer kann aber ein befriedigendes und insbesondere zeitnahes Ergebnis erzielt werden.
Nach Bekanntwerden des Schadensfalles führe ich anhand der angeforderten kompletten Krankenakten/Patientenunterlagen die
notwendige Korrespondenz zur Aufklärung und Prüfung des medizinisch und rechtlich notwendigen Sachverhaltes. In jedem
Einzelfall werde ich mit Ihnen zusammen entscheiden, welcher Weg der für Sie sinnvollste ist. Hierbei bediene ich mich
der Unterstützung der Krankenkassen auf Seiten des Patienten, der Schlichtungsstellen der zuständigen Ärztekammern und
auch privater Gutachter zur umfassenden Aufklärung.
Selbstverständlich erhalten Sie einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten.